Es kann viele Gründe geben, warum Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben können. In einem solchen Fall bieten Pflegeeltern einen geschützten, familiären Rahmen, in dem Kinder oder Jugendliche stabile Strukturen und die notwendige Zuwendung erfahren können. Der Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ unterstützt (potenzielle) Pflegeeltern beim Bewerbungsverfahren und Antragsprozessen durch die Möglichkeit eine Vielzahl notwendiger Formulare und Anträge direkt online auszufüllen und abzuschicken. Erforderliche Nachweise können dabei sowohl während des Antragsprozesses, als auch im Nachhinein gesondert über den Onlinedienst eingereicht werden. Das Unterschreiben mit einer elektronischen Signatur mit Hilfe der AusweisApp2 ermöglicht einen vollumfänglichen Verzicht papierbasierter Verfahren.
Besonderheit unseres Dienstes: Um zu verhindern, dass mögliche Interessenten Formulare unbefugt ausfüllen und dadurch einen unnötigen Mehraufwand bei den zuständigen Stellen erzeugen, ist der Zugang zum Formular zur Bewerbung bzw. Eignungsprüfung als Pflegeperson durch einen sogenannten Beratungscode geschützt. Diesen Beratungscode erhalten Interessierte im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches mit der zuständigen Stelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der persönliche Beratungsprozess auch weiterhin einen hohen Stellenwert behält. Erst nachdem sich Interessierte persönlich mit der zuständigen Stelle ausgetauscht haben, können sie nach Erhalt des Beratungscodes die für den weiteren Prozess notwendigen Formulare digital im Onlinedienst ausfüllen.
Weitere Informationen zum Onlinedienst finden Sie auf der rechten Seite. Sollten Fragen darüber hinaus aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns!
Personen, die ein Pflegekind aufnehmen wollen, oder bereits aufgenommen haben, können über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ verschiedene Formulare und Anträge direkt online ausfüllen und abschicken. Konkret können folgende Leistungen digital erledigt werden:
Schaubild zum Ablauf des Antragsprozess Pflegekinderwesen Digital (pdf, 131.3 KB)
Der Onlinedienst besteht mit dem Formular zur Bewerbung bzw. Eignungsprüfung als Pflegeperson und dem Beantragen finanzieller Leistungen nach der Aufnahme eines Pflegekindes aus zwei Teilen. Ausgangspunkt für den Onlinedienst ist in beiden Fällen die zentrale Informationswebsite auf der interessierte Bürger:innen verschiedene Informationen rund um das Thema Pflegekinderwesen, inklusive ausführlichen FAQ’s, finden. Weiterhin erhalten sie grundlegende Informationen zum Onlinedienst sowie den angebotenen Leistungen.
Interessieren sich Bürger:innen für die Aufnahme eines Pflegekindes können sie über das Kontaktformular direkt mit ihrer zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. In der Folge wird es zu einem oder mehreren persönlichen Beratungsgesprächen kommen. Im Zuge dieser persönlichen Gespräche erhalten interessierte Bürger:innen einen Beratungscode, welcher den Zugang zum entsprechenden digitalen Formular im Onlinedienst freischaltet. Benötigte Nachweise können entweder direkt während des Ausfüllens des Formulars online hochgeladen werden oder auch jederzeit nach Abschicken des Formulars über den Onlinedienst nachgereicht werden. Die Übermittlung des Formulars an die zuständige Stelle erfolgt über einen sicheren digitalen Transportweg mittels der dDatabox. Eine direkte Anbindung an ein vorhandenes Fachverfahren ist ebenfalls grundsätzlich möglich.
Ist die Aufnahme eines Pflegekindes bereits erfolgt, können Pflegeeltern diverse finanzielle Leistungen direkt online beantragen. Nach der Auswahl der zu beantragenden Leistung kann der entspreche Onlineantrag ausgefüllt und an die zuständige Stelle abgeschickt werden. Mit Hilfe der AusweisApp2 kann der Antrag direkt mit einer elektronischen Signatur unterschrieben werden. Benötigte Nachweise können entweder direkt während des Ausfüllens des Antrages online hochgeladen werden oder auch jederzeit nach Abschicken des Antrages über den Onlinedienst nachgereicht werden. Die Übermittlung des Antrages an die zuständige Stelle erfolgt über einen sicheren digitalen Transportweg mittels der dDatabox. Eine direkte Anbindung an ein vorhandenes Fachverfahren ist ebenfalls grundsätzlich möglich.
Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht final beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es (siehe auch Preisauskunft).
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).