Fühlen sich Eltern oder Sorgeberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder überlastet, oder sind sie mit der Situation in ihrer Familie überfordert, haben diese Anspruch auf Unterstützung vom Jugendamt. In einem persönlichen Gespräch klären die Jugendamtsmitarbeiter:innen, ob ein Bedarf besteht und vermitteln dementsprechend Hilfemaßnahmen, die sogenannten Hilfen zur Erziehung (HzE). Ziel jeder Hilfestellung seitens des Jugendamts dient dem Wohle des minderjährigen Kindes.
Mit dem neuen Onlinedienst HzE können Bürger:innen ihren Hilfebedarf mittels einer "Anfrage für Hilfe" an ihr zuständiges Jugendamt senden. Wenn bei Bürger:innen gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt ein konkreter Hilfebedarf identifiziert wurde, können die Bürger:innen online einen Antrag für eine Hilfeleistung stellen.
Derzeit erhalten über 1,1 Millionen junge Menschen in Deutschland Hilfen zur Erziehung.
"Konkrete Anfragen - vereinfachte Bearbeitung: HzE Online"
Der neue Onlinedienst HzE revolutioniert die Anfrage- und Antragsprozesse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser digitale OZG-konforme Service bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine erhebliche Zeitersparnis dank leicht zugänglicher Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe auf der Webseite. Besonders hervorzuheben ist der dedizierte Bereich für das Thema Kindeswohlgefährdung. Die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt erfolgt auf niedrigschwellige Weise, entweder über ein Kontaktformular oder eine Hilfeanfrage. Bürger:innen haben die Möglichkeit, unverbindliche, aber dennoch konkrete Anfragen zu stellen, um gezielte Beratung zu erhalten. Dieser Dienst ist unabhängig von den Öffnungszeiten und rund um die Uhr verfügbar. Dabei steht Barrierefreiheit nach BITV 2.0 im Fokus, und die Antragstellung wurde für Mobilgeräte optimiert. Die Antragstellung erfolgt nach einem verpflichtenden Gespräch im Jugendamt, was zu einer effizienteren und schnelleren Bearbeitung führt. Zusätzlich ist der Onlinedienst an Fachverfahren angebunden und ermöglicht eine automatische Klärung der Zuständigkeit.
Unser Online-Angebot für Hilfebedarf im Jugendamt zeichnet sich durch umfangreiche Informationen auf der Webseite aus, die eine leicht verständliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt ermöglichen. Bürger:innen, die Hilfebedarf haben, können diesen durch eine "Anfrage für Hilfe" an ihr Jugendamt übermitteln. Die Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch im Jugendamt vor Ort. Nach einem erfolgreichen Gespräch erhalten die Antragstellenden einen Link oder QR-Code, um den Onlineantrag bequem von zuhause auszufüllen und abzusenden. Die Anmeldung erfolgt sicher und einfach mit dem Servicekonto oder dem Servicekonto Plus. Die Signatur kann wahlweise mit einem elektronischen Ausweisdokument (AusweisApp2) oder durch Versenden eines Mantelbogens per Post erfolgen. Die Daten werden direkt und sicher in das Fachverfahren der Behörde übermittelt, um einen geschützten Datenversand zu gewährleisten.
Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.