In Deutschland werden jährlich circa 100.000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. In einigen Bundesländern gibt es hierfür eine finanzielle Unterstützung – in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.
Ob eine Kinderwunschbehandlung förderfähig ist, prüft die zuständige Stelle anhand eines Bewilligungsantrages. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem Paare die entstandenen Kosten nachweisen und die Auszahlung beantragen können. Beide Anträge können von Paaren mit den Onlinediensten von "Kinderwunsch Online" digital gestellt werden. Die Daten gelangen direkt und sicher zu der zuständigen Stelle. Die vollständig digital übertragenen Antragsunterlagen ermöglichen der jeweiligen Förderstelle eine einfache und medienbruchfreie Bearbeitung.
"Kinderwunsch erfüllen – Wir machen den Weg leichter!"
Es gibt zwei Antragsverfahren im Rahmen von Kinderwunsch Online, die Paare mit Kinderwunsch über den Onlinedienst bequem stellen können:
Die Anmeldung kann bequem über verschiedene Zugangswege durchgeführt werden, darunter die bundID, das Servicekonto Plus mit Online-Ausweis, das Servicekonto mit Nutzername und Passwort oder die Servicekonten der Bundesländer. Bürger:innen werden durch die Anträge in einem benutzerfreundlichen Interview-Stil geführt. Die automatische Datenübernahme bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion, Eingabevalidierungen sowie zahlreiche Hilfstexte erleichtern die erfolgreiche Antragstellung. Die digitalen Nachweise können bequem über einen Upload übermittelt werden, und es besteht die Möglichkeit, Ihre Informationen bis zu 30 Tage zwischenzuspeichern. Barrierefreiheit nach BITV 2.0 wird angestrebt, um sicherzustellen, dass die Anwendung für alle Bürger:innen zugänglich ist. Der Antrag wird als PDF und XML-Datei samt Nachweisen digital an die zuständige Behörde übermittelt. Die Zustellung erfolgt sicher und vertraulich über einen Download via Link aus der dDataBox. Die für die Antragstellung notwendige verbindliche Willenserklärung kann entweder mit der Online-Ausweisfunktion volldigital oder mittels handschriftlich signiertem Mantelbogen per Post erfolgen.
Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.