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Beistandschaft

Alleinerziehende, die Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigen, können beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt – als Beistand - handelt im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Beistand vertritt dabei immer die Interessen des Kindes.

Der Onlinedienst „Beistandschaft“ ermöglicht die digitale Antragstellung, die weitere flexible Bearbeitung des Antrages sowie das nachträgliche Hochladen weiterer Dokumente. Bevor ein:e Nutzer:in einen Antrag stellen kann, wird immer ein "Schnellcheck" durchlaufen, in dem die Voraussetzungen für die Beistandschaft überprüft werden. Darüber hinaus können Bürger:innen einen telefonischen oder einen Beratungstermin vor Ort mit ihrem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Ein neues Feature dieses Onlinedienstes ist die Beendigung der Beistandschaft. So können nicht mehr benötigte Beistandschaften bequem online beendet werden.

Die Leistung Beistandschaft wird jährlich circa 600.000-mal in Deutschland in Anspruch genommen.

"Bedarfsgerecht und unkompliziert: Die Beistandschaft ermöglichen."

So funktioniert's


Schritt-für-Schritt-Videoanleitung zur Benutzung des Onlinedienstes:

Digitale Beantragung - für eine unkomplizierte Bearbeitung

  • Die Webseite bietet eine informative Aufbereitung, um Bürger:innen über die Beistandschaft zu informieren.
  • Ein Schnell-Check steht zur Verfügung, um zu ermitteln, ob die Beistandschaft die passende Leistung ist.
  • Bei Bedarf ist eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme via Kontaktformular möglich.
  • Die Anmeldung erfolgt mithilfe des Servicekontos, des Servicekontos Plus und/oder des Nutzerkontos Bund.
  • Die digitale Antragserstellung ermöglicht eine einfache Antragsstellung oder auch Beendigung.
  • Die Signatur kann entweder mit einem elektronischen Ausweisdokument (AusweisApp2) oder durch das Versenden eines Mantelbogens per Post erfolgen.
  • Während und nach der Antragstellung können alle notwendigen Nachweise in elektronischer Form hochgeladen werden.
  • Die Daten werden sicher und direkt in das Fachverfahren der Behörde übermittelt, um einen gesicherten Datenversand zu gewährleisten.

Die Vorteile auf einen Blick

  • digitaler OZG-konformer Antragsprozess
  • Informationen werden übersichtlich bereitgestellt
  • einfache digitale Antragstellung, die die weitere Bearbeitung ermöglicht - beispielsweise, um noch fehlende Nachweise einzureichen
  • Schnell-Check um herauszufinden, ob die Beistandschaft die richtige Leistung ist
  • Niederschwellige Vereinbarung eines Beratungsgesprächs möglich
  • Willensbekundung für eine Beistandschaft kann online abgegeben werden
  • niedrigere Hemmschwelle, um mit Jugendamt in Kontakt zu treten
  • Unabhängig von Öffnungszeiten: Dienst kann zu jeder Zeit genutzt werden
  • Beendigung der Beistandschaft auch online möglich
  • Barrierefreiheit nach BITV 2.0 angestrebt
  • Nutzerfreundliche Antragstellung auf Mobilgeräten
  • effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Anbindung an Fachverfahren
  • Automatische Klärung der Zuständigkeit
  • Gemeinsame Weiterentwicklung des Onlinedienstes
  • Geteilte Kosten

Jetzt anschließen – Kosten teilen

Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent) und Pilotierung

Technische Informationen