Alleinerziehende, die Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigen, können beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt – als Beistand - handelt im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Beistand vertritt dabei immer die Interessen des Kindes.
Der Onlinedienst „Beistandschaft“ ermöglicht die digitale Antragstellung, die weitere flexible Bearbeitung des Antrages sowie das nachträgliche Hochladen weiterer Dokumente. Bevor ein:e Nutzer:in einen Antrag stellen kann, wird immer ein "Schnellcheck" durchlaufen, in dem die Voraussetzungen für die Beistandschaft überprüft werden. Darüber hinaus können Bürger:innen einen telefonischen oder einen Beratungstermin vor Ort mit ihrem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Ein neues Feature dieses Onlinedienstes ist die Beendigung der Beistandschaft. So können nicht mehr benötigte Beistandschaften bequem online beendet werden.
Die Leistung Beistandschaft wird jährlich circa 600.000-mal in Deutschland in Anspruch genommen.
"Bedarfsgerecht und unkompliziert: Die Beistandschaft ermöglichen."
Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.