Sie sind hier:

Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen

Eine gezeichnete Hebamme mit Neugeborenem im Arm von mehreren Gesundheitssymbolen umgeben.

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, damit eine Geburtsurkunde erstellt werden kann. Für eine vollständige Anzeige sind Informationen aus der Geburtseinrichtung sowie die Namenserklärung der Eltern erforderlich.

Mit dem Onlinedienst „Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ können Geburtseinrichtungen die notwendigen Daten aus ihrem System direkt an die Behörde übermitteln. Dazu melden sich die Hebammen oder Mitarbeitenden des Kranken- oder Geburtshauses beim Onlinedienst an und laden ihre Informationen für die Standesämter hoch. Durch den einfachen Transfer der Daten liegt die Anzeige in Sekundenschnelle beim Standesamt vor und reduziert durch die direkte Übermittlung der Daten in das Fachverfahren die Bearbeitungszeit. Da die Informationen direkt in das Fachverfahren importiert werden, sind Übertragungsfehler ausgeschlossen und es sind auch keine Rückfragen in den Geburtseinrichtungen mehr nötig, falls eine Anzeige schwer lesbar sein sollte.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Onlinedienst:
geburtsanzeige@betriebskoordination.bremen.de

"Von der Geburtseinrichtung zum Standesamt - Mit dem Onlinedienst wird die Übermittlung von Geburtsdaten zum Kinderspiel!"

So funktioniert´s: Authentifizieren, Daten eingeben, signieren und absenden.

  1. Authentifizieren:
    Einmaliges Anlegen eines Accounts durch Mitarbeitende der Geburtseinrichtung.
  2. Art der Geburt im Onlinedienst eingeben:
    Danach bestimmen sie die Art der Geburt, die sie melden möchten – beispielsweise eine Lebend- oder eine Totgeburt. Das Formular passt sich automatisch an. Sie können die Eingabemaske anschließend schnell und einfach ausfüllen oder Daten importieren. Für die Eingabe und das Hochladen der Informationen gibt es beim Onlinedienst drei Ausbaustufen:
    • Ausbaustufe 1 – bereits verfügbar: Daten manuell oder über Sammeleinträge eingeben
    • Ausbaustufe 2 – bereits verfügbar: zusätzliche Möglichkeit, eine exportierte CSV-Datei aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) hochzuladen
    • Ausbaustufe 3 – zukünftig verfügbar: zusätzliche Möglichkeit, Daten direkt aus dem KIS in den Onlinedienst zu übertragen
  3. Elektronisch signieren:
    Ist das Formular ausgefüllt, signieren die Nutzenden die Daten. Im Anschluss können sie diese mit einem Klick an das zuständige Standesamt versenden, das bereits hinterlegt ist. Im Onlinedienst kann mittels zwei verschiedener Verfahren elektronisch signiert werden:
    • über den Dienst Sign-Me der Firma D-Trust mittels Tan über ein Festnetz- oder Mobiltelefon
    • über den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und Eingabe der persönlichen Tan auf dem Kartenlesegerät
  4. Daten absenden:
    Nach dem Signieren versenden die Nutzenden die Daten mit einem Klick an das zuständige Standesamt, das bereits hinterlegt ist.

Schritt-für-Schritt-Videoanleitung zur Benutzung des Onlinedienstes:

Die Funktionen im Überblick

Bremen baut den Onlinedienst „Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ schrittweise aus. Bereits jetzt bietet dieser Funktionen, welche die Übermittlung von Geburtsdaten nutzerfreundlich, sicher und effizient machen.

  • im Onlinedienst sicher anmelden
  • Daten manuell eingeben oder per CSV-Datei hochladen
  • in Zukunft: auch Daten direkt aus dem KIS ins Formular übertragen
  • elektronisch signieren
  • Geburtsdaten im digitalen Formular effizient und ohne Eingabefehler übermitteln
  • Daten automatisch an das Fachverfahren AutiSta übertragen
  • in Zukunft: den Onlinedienst barrierefrei nutzen – nach der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV 2.0)

Jetzt anschließen – Kosten teilen

Im Jahr 2023 übernimmt Bremen die Anbindungskosten an den Onlinedienst für die ersten drei Kommunen pro Bundesland. Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Letztere setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Die Betriebskosten der „Digitalen Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ betragen 359.887,59€ und verteilen sich auf die mitnutzenden Länder (siehe Preise für EfA-Leistungen / Onlinedienste des Landes Bremen). Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Krankenhäuser und selbstständige Hebammen können den Onlinedienst kostenlos nutzen. Sie zahlen nur die Kosten für die Signatur mit sign-me. Treten Länder dem Vertrag zwischen Bremen und dem Softwareanbieter Governikus bei, tragen sie die Kosten für die Signatur. Ob sie diese an die Nutzenden weiterreichen, bleibt ihnen überlassen.

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent) und Pilotierung

Beteiligte Bundesländer mit Flaggen: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen

Technische Informationen