Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Damit alleinerziehende Mütter nachweisen können, dass sie das alleinige Sorgerecht für ihr Kind besitzen, benötigen sie vom Jugendamt einen Auszug aus dem Sorgeregister – die Negativbescheinigung. Mit dem Bremer Onlinedienst „Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)“ können sie die Bescheinigung digital bei ihrer Behörde anfragen.
Das erleichtert den Müttern den Zugang und reduziert die Bearbeitungszeit der Ämter. Denn umfassende Informationen und ein digitaler Vorab-Check stellen sicher, dass nur Mütter, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Anfrage bei ihrem Jugendamt stellen. Die notwendigen Daten reichen die Nutzenden schnell und unkompliziert über das Online-Formular ein. Die Ämter bearbeiten die Anfragen ebenfalls digital und einfach.
"Spart Müttern und Jugendämtern Zeit und Mühe – der Onlinedienst für die Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister."
So funktioniert´s: Informieren, Angaben machen und Bescheinigung bequem per Post erhalten.
Bequem von zuhause aus
Informieren: Auf der Startseite des Onlinedienstes finden Mütter Informationen rund um die Negativbescheinigung. Häufige Fragen und Antworten finden sie im FAQ-Bereich.
Voraussetzungen abklären: Vor der Anfrage beim Amt durchlaufen Mütter einen Vorab-Check, um zu prüfen, ob sie die Negativbescheinigung erhalten können. Falls sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen sie einen Hinweis dazu. Bei Bedarf können die Nutzenden über die eingeblendeten Kontaktdaten des Amtes individuelle Rückfragen stellen.
Bescheinigung anfragen: Erfüllt die Mutter die Voraussetzungen aus dem Vorab-Check, wird sie zum Onlineformular weitergeleitet. Darin trägt sie ihre und die Daten des Kindes ein, bevor sie die Anfrage an das zuständige Jugendamt sendet. Der nutzerfreundliche, digitale Prozess erleichtert die Anfrage für die alleinerziehenden Mütter.
Im Jugendamt
Anfrage erhalten: Das Jugendamt erhält die Anfrage in Form einer PDF- und XML-Datei (xFamilie) über ein Onlineportal, die Online-Service-Infrastruktur (OSI) des IT-Dienstleisters Dataport.
Bescheinigung versenden: Das Amt kann die Negativbescheinigung anschließend erstellen und postalisch an die Mutter schicken. Die einfache, digitale Bearbeitung verkürzt die Bearbeitungszeit für die Ämter erheblich.
Die Vorteile auf einen Blick
den Onlinedienst mobil nutzen
den Onlinedienst barrierefrei nutzen – nach der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV 2.0)
eine Auskunft aus dem Sorgeregister digital, unkompliziert und schnell anfragen
Daten bis zu 30 Tage im Formular zwischenspeichern
Anfragen im Amt schnell, einfach und vollständig digital bearbeiten
Jetzt anschließen – Kosten teilen
Im Jahr 2023 übernimmt Bremen die Kosten, um bis zu drei Kommunen pro Land an den Onlinedienst „Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)“ anzuschließen.
Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Onlinedienst mitnutzen.
Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent) und Pilotierung
Technische Informationen
Genutztes Format, um Daten elektronisch zwischen Behörden auszutauschen: XFamilie
Beauftragter IT-Dienstleister, der den Onlinedienst betreibt: Dataport
Digitaler Service für Bürger:innen
Produktdatenblatt Auszug aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)