Vor jedem Ja-Wort steht in Deutschland die (Vor-)Anmeldung der Eheschließung. Während der (Vor-)Anmeldung wählt das Paar beispielsweise Wunschdatum und -ort der standesamtlichen Trauung aus und kann alle benötigten Dokumente abgeben.
Im Onlinedienst können Paare Kopien der Geburtsurkunde und Co. nun online einreichen und in einem Traukalender den gewünschten Termin und Ort der Eheschließung auswählen. Sogar Musikwünsche und Angaben zu den Trauzeug:innen sind möglich. Alle Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, sodass Standesbeamt:innen sie leicht direkt digital ablegen und weiter bearbeiten können. Behördengänge für Bürger:innen werden auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum reduziert.
Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt (Vor-)Anmeldung der Eheschließung (pdf, 179.2 KB)
Eheschließung
Weitere Leistungen des UPs
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.
Freie Hansestadt Bremen / Land Hessen (in Kooperation)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Antragsverfahren zur Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung können deutsche Staatsangehörige stellen, deren Geburt in Deutschland beurkundet wurde und die ledig sind.
Den Antrag auf Voranmeldung der Eheschließung können alle Personen stellen, die in Deutschland eine Eheschließung durchführen wollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).
Die Kosten für die Leistung Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.
Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).
ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de
Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung