Wenn Paare im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle geheiratet haben, können sie ihre Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, kann aber hilfreich sein, wenn die Ehe nachgewiesen werden muss, beispielsweise für andere Leistungen wie Änderung der Steuerklasse oder Abschluss einer Familienversicherung. Das Ergebnis der Nachbeurkundung ist die Ausstellung der deutschen Eheurkunde.
Im Onlinedienst können Paare dies nun online veranlassen. Die Daten kommen beim Standesamt an und werden digital bearbeitet. Nach erster Prüfung teilt das Standesamt den Antragstellenden mit, was sie im Original vorlegen müssen. Wenn Antragstellende diese Originale per Post nachreichen, entfällt der Behördengang.
Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (pdf, 179.4 KB)
Eheschließung
Weitere Leistungen des UPs
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.
Bremen / Hessen (in Kooperation)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ein Antragsverfahren zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Den Antrag können folgende Personen stellen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).
Die Kosten für die Leistung Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.
Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).
ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de
Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung