Paare, die im Ausland heiraten möchten, benötigen neben den einschlägigen Dokumenten zur Anmeldung der Eheschließung oft auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis beweist, dass der Eheschließung keine Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Eine Beantragung ist demnach lediglich bei einer Eheschließung im Ausland notwendig. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, hängt vom Land ab, in dem die Ehe geschlossen werden soll.
In Deutschland wird jährlich etwa 25.000 Mal ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Standesamt gestellt. Der Onlinedienst „Ehefähigkeitszeugnis“ vereinfacht die Beantragung und deren Bearbeitung sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger:innen.
Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Ehefähigkeitszeugnis (pdf, 179.4 KB)
Eheschließung
Weitere Leistungen des UPs
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.
Bremen / Hessen (in Kooperation)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ein Antragsverfahren zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Den Antrag können folgende Personen stellen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).
Die Kosten für die Leistung Ehefähigkeitszeugnis setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.
Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).
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