Eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die rechtliche Existenz der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft bestätigt. Dieser Nachweis kann bei unterschiedlichen Gelegenheiten notwendig sein, zum Beispiel beim Wechsel der Steuerklassen oder für die Familienversicherung. Die Bestellung der Urkunde wird beim registerführenden Standesamt eingereicht – also dem Standesamt, das die Ehe geschlossen, die Lebenspartnerschaft begründet oder die Urkunden nachbeurkundet hat.
Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde (pdf, 201.9 KB)
Eheschließung
Weitere Leistungen des UPs
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.
Bremen / Hessen (in Kooperation)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bestellung einer Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
Den Antrag können folgende Personen stellen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).
Die Kosten für die Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.
Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).
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