Sie sind hier:

Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde

Ein Ehepaar unterschreibt eine Urkunde bei einer Hochzeit.

Eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die rechtliche Existenz der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft bestätigt. Dieser Nachweis kann bei unterschiedlichen Gelegenheiten notwendig sein, zum Beispiel beim Wechsel der Steuerklassen oder für die Familienversicherung. Die Bestellung der Urkunde wird beim registerführenden Standesamt eingereicht – also dem Standesamt, das die Ehe geschlossen, die Lebenspartnerschaft begründet oder die Urkunden nachbeurkundet hat.

Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde (pdf, 201.9 KB)

Projektinformationen

Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde

Eheschließung

Weitere Leistungen des UPs

  • Anmeldung der Eheschließung
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.

Bremen / Hessen (in Kooperation)

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

  • digitaler OZG-konformer Antragsprozess
  • sichere Authentifizierung möglich
  • einfach digitale medienbruchfreie Antragstellung
  • in der Regel keine persönliche Vorsprache
  • schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Anbindung an Fachverfahren
  • Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Beschreibung des Onlinedienstes

Bestellung einer Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder Elektronischer Identitätsnachweis (eID) über das Nutzerkonto Bund oder ELSTER-Authentifizierung für juristische Personen möglich
  • Nachweise als Upload mit späterem Nachreichen der Originale, Benötigte Unterlagen als Upload:
    • Personalausweis / Reisepass
    • Angaben zu den Eheschließenden oder Lebenspartner:innen
    • Angaben zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaft
  • Gebührenabwicklung über ePayment
  • Ergebnis der Prüfung ist die Ausstellung der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde in diversen Formaten

Den Antrag können folgende Personen stellen:

  • verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen, die einen rechtskonformen Nachweis über den Personenstand benötigen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bayern

Technische Beschreibung des Onlinedienstes

XÖV des XPersonenstands

Die Kosten für die Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).

ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de

  • Fachverfahren AutiSta über den Standard XPersonenstand
  • Datenrouting über DVDV

Weiterführende Informationen

Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung