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Anträge zur Ehe online erledigen

Ein Mann trägt eine Frau auf der Straße Huckepack

Die Onlinedienste des Projekts „Ehe Online“, die das Land Hessen mit der Freien Hansestadt Bremen zusammen umsetzt, machen Verwaltungsleistungen rund um die Ehe schneller und einfacher:

Nachdem sie erfolgreich in Bad Homburg und Wiesbaden im Testeinsatz waren, finden Sie die Onlinedienste bald im FIT-Store. Über den Online-Marktplatz können weitere Bundesländer die Dienste erwerben und mitnutzen.

"Ehe Online - Ein moderner, schöner und nutzerfreundlicher Onlinedienst für die Standesämter."

Ihre Vorteile im Überblick

Die Onlinedienste entsprechen dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und wurden nach dem „Einer für Alle“ (EfA)-Modell entwickelt, um sie anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen. Profitieren Sie von:

  1. dem Preis-Vorteil: Im Gegensatz zu privaten Anbietern gibt es keine Gewinnabsichten. Alle Kosten teilen sich die Beteiligten. Dadurch entstehen geringere Preise für Kommunen, Bundesländer und Steuerzahlende.
  2. minimiertem Aufwand: Durch die Mitnutzung werden die knappen Ressourcen von kommunalen und länderspezifischen IT-Dienstleistern geschont.
  3. Innovationspotenzial: Der Bund und die Länder unterstützen, die Rahmenbedingungen für EfA-Leistungen zu optimieren.
  4. starker Mitbestimmung und Austausch: Die beteiligten Bundesländer steuern die Onlinedienste langfristig zusammen. Dazu gehören Entscheidungen, um die Dienste weiterzuentwickeln, zu pflegen, zu organisieren und zu betreiben. Außerdem gibt es gemeinsam abgestimmte technische Entwicklungs- und Betriebsstandards.
  5. Nutzerzentrierung: Nutzende finden die Onlinedienste schnell über Suchmaschinen, da sie das Angebot von vielen Bundeländern bündeln. Die Dienste sind zudem einfach zu bedienen. Daten lassen sich sicher übermitteln und effizient eingeben.
  6. einem hohen digitalen Reifegrad: EfA-Dienste sind verpflichtet, die hohen Anforderungen des OZGs einzuhalten. Nutzende sollen den Prozess vollständig digital abwickeln können.

Informationsvideos

Die Landingpage der Ehe-Onlinedienste

Der Schnellcheck am Beispiel von Ehefähigkeitszeugnis

Das Paket wählen

Die Onlinedienste zur Ehe sind in zwei Paketen verfügbar:
  • das Basispaket Ehe-EfA – drei der sechs Dienste mitnutzen
  • das Gesamtpaket Ehe-EfA – alle Dienste mitnutzen

Die Länder können in Absprache mit ihren Kommunen über das Paket selbst entscheiden. Die Kosten sind für das Gesamtpaket – gerechnet pro Dienst – jedoch deutlich geringer. Denn die mitnutzenden Länder teilen sich die Kosten.

Das Basispaket beinhaltet die Onlinedienste:

Damit die Standesämter die Daten der Nutzenden bearbeiten können, sind die Dienste an das Fachverfahren „Automation im Standesamt“ (AutiSta) vom Verlag für Standesamtswesen angebunden. Um Daten elektronisch zwischen Behörden auszutauschen, wird das Format XPersonenstand genutzt. Sie werden dabei verschlüsselt über das Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung (DVDV) übermittelt. Falls Gebühren anfallen, können Nutzende über die digitalen Bezahldienste ePayBL, ePay21 und pmPayment zahlen.

Das Gesamtpaket beinhaltet die Onlinedienste:

Mit Ausnahme der Urkunde zur Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, sind die Onlinedienste an das Fachverfahren AutiSta angebunden.
Daten zwischen Behörden werden mit dem Format XPersonenstand ausgetauscht und über das DVDV verschlüsselt übermittelt. Bei Gebühren können Nutzende über die digitalen Bezahldienste ePayBL, ePay21 und pmPayment zahlen.

Das Gesamtpaket ermöglicht es, dass Sie einen Großteil aller standesamtlichen Leistungen, welche die Ehe betreffen, nahezu Ende-zu-Ende digitalisieren. Das heißt, den ganzen Prozess zwischen den Nutzenden und den Standesämtern.

Jetzt mitnutzen

Als Land
Unterzeichnen Sie als Erstes den Vertrag im FIT-Store, der bald online sein wird. Gerne können Sie sich jetzt bereits per E-Mail an up-eheschliessung@ozg-umsetzung.de wenden, um Ihre Mitnutzung und die Anbindung erster Pilotkommunen vorzubereiten.

Als Kommune
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Bundesland auf, das den Vertrag unterschreiben muss. Falls Ihnen die Ansprechperson nicht bekannt ist, wenden Sie sich an die/den OZG-Koordinator:in.