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FAQ Digitale Geburtsanzeige

Geburtseinrichtungen und Krankenhäuser müssen eine Person als ein:e Administrator:in für das Unternehmenskonto einrichten. Diese Person kann später auch weitere Personen hinzufügen und entfernen. Ob es sich bei dem Administrator oder der Administratorin um eine Person aus der lokalen IT oder der Station handelt, entscheidet die Geburtseinrichtung oder das Krankenhaus individuell.

Der Onlinedienst Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen kostet insgesamt 359.883,37 Euro. Wie viel genau ein jedes mitnutzendes Land zahlen muss, kann in der Preisauskunft für EfA-Dienste des Landes Bremen nachgeschaut werden.

Es gibt für die Länder zwei Möglichkeiten:

  1. Das Land kann wie Bremen den Ergänzungsbeschaffungsvertrag für Fernsignaturen mit dem Anbieter Governikus abschließen. Die Kosten orientieren sich an dem Königsteiner Schlüssel. Es liegt ein Beispielvertrag vor, welcher auf Nachfrage gern geteilt werden kann.
  2. Das Land kann einen direkten Vertrag mit D-Trust (Bundesdruckerei) abschließen, dem Anbieter von sign-me. Die einmaligen Identifikationskosten liegen zwischen 5 und 10 Euro pro Hebamme/Nutzer:in. Die Kosten pro Signatur liegen zwischen 89 und 70 Cent, je mehr Signaturen desto günstiger.
    Auch hier liegt dem Projektteam ein Mustervertrag vor, der auf Nachfrage gerne mit Ihnen geteilt werden kann.

Ob und wie das Land die Kosten auf die individuellen Einrichtungen verteilt, muss länderintern geklärt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Dienst Sign-me die einzige Möglichkeit die Geburtsanzeigen mit einer digitalen Unterschrift zu versehen. Es wird mit Nachdruck daran gearbeitet die Signatur mittels elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zu ermöglichen.

Es wird ein Unternehmenskonto auf dem Go-Mandanten benötigt.

Die persönlichen Daten des Vaters sowie der Mutter, wie beispielsweise der Familienstand, werden derzeit nicht erhoben. Laut Personenstandsgesetz ist eine Erhebung dieser Daten durch das Krankenhaus nicht vorgesehen. Damit Eltern die noch fehlenden Daten an das Standesamt übermitteln können, gibt es den ergänzenden Onlinedienst „Namensbestimmung bei Geburt“.

Nein, eine elektronische Übermittlung ist nicht vorgesehen, da diese Dokumente bei der Geburtsanzeige durch eine Geburtseinrichtung nicht benötigt werden.

Bisher gibt es keine Möglichkeit, die Daten der Mutter aus dem KIS an den Onlinedienst zu übertragen – wobei gegenwärtig an einer Lösung gearbeitet wird. Für ein Gelingen ist die Unterstützung durch die KIS-Hersteller maßgeblich, da sie den Krankenhäusern und Geburtseinrichtungen die entsprechenden Schnittstellen zur Verfügung stellen.

Was jedoch bereits möglich ist, ist das Importieren einer CSV-Datei in den Onlinedienst, welche zuvor aus dem KIS mit den relevanten Informationen exportiert wurde. Das entsprechende zu bedienende Format erhalten Sie auf Nachfrage.

Ja, die Daten werden Datenschutzkonform und verschlüsselt übermittelt.

Momentan erfolgt die Kontaktaufnahme mit den KIS-Herstellern. Die Verwendung einer HL7-Schnittstelle wird angestrebt.

Hierbei handelt es sich um individuelle Abläufe in dem zuständigen Standesamt. Vermutlich werden die Standesämter - wie bisher auch - erst dann die Geburt beurkunden, sobald die entsprechenden Informationen der Eltern vollständig vorliegen.

Hierzu gibt es den Onlinedienst "Namensbestimmung bei Geburt".

Prinzipiell ist dies möglich, ja. Vorschläge, wie eine Umsetzung konkret erfolgen kann, können über die Kontakt-Mail-Adresse versandt werden. Aufgrund der Datensparsamkeit werden momentan nur solche Felder in das Formular aufgenommen, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt.

Auf dem Bremer Mitnutzungsportal finden Sie einen Anbindungsleitfaden.

Ein Überblick über die üblichen Krankenhausinformationssysteme liegt vor. Vorerst wird sich daher auf die Nutzung der führenden Systeme konzentriert. Für eine Erweiterung der Anbindungen, wie beispielsweise an das Geburtsdokumentationssystem STORCH von Dedalus, müssen direkte Gespräche mit den Herstellern aufgenommen werden.

Die Entwicklung umfasst eine Schnittstelle, mit der die Daten aus dem KIS direkt in den Onlinedienst übertragen werden können. Dafür sind Gespräche mit den Herstellern nötig, wie diese Schnittstelle am besten aufgebaut sein muss.

Der Onlinedienst kann über den FIT-Store erworben werden.

Eine Schnittstelle zum AutiSta-Fachverfahren ist implementiert. Die Daten können direkt in das System des Standesamtes übertragen werden. Wenn sich die Anforderungen an die übertragenen Daten ändern, muss das auch mit dem Verlag für das Standesamtswesen besprochen werden.

Indem die Daten der Mutter verglichen werden, ist es technisch möglich, beide Anzeigen zusammenzuführen. Nach dem aktuellen Stand muss diese Zusammenführung allerdings noch manuell von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Standesamt verifiziert und bestätigt werden.