Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, damit eine Geburtsurkunde erstellt werden kann. Für eine vollständige Anzeige sind Informationen aus der Geburtseinrichtung sowie die Namenserklärung der Eltern erforderlich.
Mit dem Onlinedienst „Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ können Geburtseinrichtungen die notwendigen Daten aus ihrem System direkt an die Behörde übermitteln. Dazu melden sich die Hebammen oder Mitarbeitenden des Kranken- oder Geburtshauses beim Onlinedienst an und laden ihre Informationen für die Standesämter hoch. Durch den einfachen Transfer der Daten liegt die Anzeige in Sekundenschnelle beim Standesamt vor und reduziert durch die direkte Übermittlung der Daten in das Fachverfahren die Bearbeitungszeit. Da die Informationen direkt in das Fachverfahren importiert werden, sind Übertragungsfehler ausgeschlossen und es sind auch keine Rückfragen in den Geburtseinrichtungen mehr nötig, falls eine Anzeige schwer lesbar sein sollte.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Onlinedienst:
geburtsanzeige@betriebskoordination.bremen.de
"Von der Geburtseinrichtung zum Standesamt - Mit dem Onlinedienst wird die Übermittlung von Geburtsdaten zum Kinderspiel!"
Bremen baut den Onlinedienst „Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ schrittweise aus. Bereits jetzt bietet dieser Funktionen, welche die Übermittlung von Geburtsdaten nutzerfreundlich, sicher und effizient machen.
Im Jahr 2023 übernimmt Bremen die Anbindungskosten an den Onlinedienst für die ersten drei Kommunen pro Bundesland. Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Letztere setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Die Betriebskosten der „Digitalen Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ betragen 359.887,59€ und verteilen sich auf die mitnutzenden Länder (siehe Preise für EfA-Leistungen / Onlinedienste des Landes Bremen). Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.
Krankenhäuser und selbstständige Hebammen können den Onlinedienst kostenlos nutzen. Sie zahlen nur die Kosten für die Signatur mit sign-me. Treten Länder dem Vertrag zwischen Bremen und dem Softwareanbieter Governikus bei, tragen sie die Kosten für die Signatur. Ob sie diese an die Nutzenden weiterreichen, bleibt ihnen überlassen.